Hat ein Studienbewerber von der Universität Tübingen oder von der ZVS die Zulassung zu einem Studiengang an der Universität Tübingen erhalten, kann er sich innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Fristen an der Universität Tübingen einschreiben. Bei Verhinderung muß die Verlängerung der Einschreibefrist beantragt werden.
Die Einschreibung erfolgt im Studentensekretariat, Wilhelmstraße 11, Erdgeschoß, das über die dabei erforderlichen Nachweise, Unterlagen und Formalitäten eigens informiert.
Spezielle Informationen zu den Fristen und Formalitäten der Einschreibung enthält
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